Alkoholtester in Frankreich
Ab Juli muss das Röhrchen mit - ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer und Motorradfahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. „Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch selbst wissen“, sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.
Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den Test-Röhrchen ausrüsten. Diese sind in Apotheken oder im Internet erhältlich und kosten zwischen 1,50 und 5 Euro.
Das gilt auch für Motorradfahrer!!
Neue Vorschrift für Motorradfahrer in Frankreich
Reflektierende Bekleidung obligatorisch
Nicht ohne Genugtuung werden eingefleischte deutsche Warnwestenfahrer eine neue Regelungen aus unserem Nachbarland Frankreich goutieren. Das Innenministerium hat per Dekret festgelegt, dass spätestens ab dem 1. Januar 2013 alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen müssen. Besatzungen von Trikes (Kfz L5e) fallen ebenfalls unter die Vorschrift.
Das reflektierende Material muss der französischen Norm oder gleichwertigen Standards entsprechen und mindestens eine Fläche von 150 Quadratzentimetern aufweisen. Die Fläche darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen. Die reflektierenden Bereiche müssen sich am Körper zwischen Helm und Gürtellinie befinden und so angebracht sein, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können.
Das Reflexmaterial kann in die Schutzausrüstung integriert sein, andernfalls darf es auch darüber – Beispiel Warnweste – getragen werden.
Die neue Richtlinie gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Eine Missachtung wird mit einem Bußgeld geahndet – von knapp 70 Euro ist nach unbestätigten Angaben die Rede.
gruss
Harry